Lange Wörter richtig schreiben. Mit Zahlen über Hundert rechnen. Oder eine Textaufgabe verstehen. Oft reicht das schon, damit ein Kind verzweifelt. Falls Ihr Kind Auffälligkeiten zeigt, stehen ihm unsere Therapeuten, Schulärzte und Heilpädagogen zur Seite – in enger Abstimmung mit den Schulpsychologischen Diensten. Damit Ihr Kind trotz Schwierigkeiten selbstbewusst im Leben steht.

Förderangebote

Sprachgestaltung ist eine Kunsttherapie, die mit Lauten, Silben, Worten, Texten und rhythmischen Versen arbeitet. Oft begleiten Sprünge, Schritte und Ballspiele die Übungen. Anwendung findet sie bei Sprech- und Schreibschwierigkeiten. In der Regel dauert eine Einzelsitzung 30 Minuten.

Die Heileurythmie ist eine Bewegungstherapie. Angewendet wird sie zum Beispiel bei Bewegungsdefiziten, Orientierungsproblemen, Nervosität, Verspannungen, Dyskalkulie, Legasthenie, Konzentrations- und Koordinationsstörungen. In der Regel finden Einzelsitzungen zu 30 Minuten statt.

Die Schule arbeitet mit zwei Ärztinnen zusammen. Sie stehen den Lehrpersonen ab dem Kindergarten zur Seite und sind in die Schulreifeuntersuchung einbezogen. Ziel ist es, Krankheiten und Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und die Eltern zu beraten.

Der Förderunterricht findet in Einzelsitzungen ein bis fünf Mal pro Woche statt. Gruppensitzungen gibt es, wenn gemeinsame Lernschwierigkeiten vorliegen. Gefördert werden Kinder mit Legasthenie, Dyskalkulie und Lernschwierigkeiten. In der Regel dauert eine Sitzung 45 Minuten.

Die Schule arbeitet eng mit den Schulpsychologischen Diensten SPD in Basel-Stadt und Basel-Landschaft zusammen. Der SPD ist eine öffentliche Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrpersonen und Schulleitungen. Die Psychologinnen und Psychologen des SPD erarbeiten Lösungen bei: Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, psychischen Problemen, Entwicklungsauffälligkeiten, familiären Problemen oder Hochbegabung. Der SPD bietet persönliche Beratung, Unterrichtsbesuche, Interventionen in Schulklassen, Beratung in Gruppen, Konfliktmanagement, Supervisionen oder Kriseninterventionen an.

Schüler*innen mit einer Behinderung oder Entwicklungsstörung haben Anspruch auf den Nachteilsausgleich. Ein blindes Kind kann zum Beispiel die Prüfung mündlich statt schriftlich ablegen. Der Nachteilsausgleich verändert nur den Ablauf der Prüfung. Das betroffene Kind muss aber den gleichen Lernzielen genügen wie die anderen Kinder und wird wie sie beurteilt. Beispiele: Der Schülerin oder dem Schüler steht mehr Zeit zur Verfügung (individuelle Zeitvorgaben). Die Schülerin oder der Schüler kann Hilfsmittel benutzen (Computer, Taschenrechner, Einmaleins-Tabelle). Abbildungen werden vergrössert oder am Bildschirm präsentiert. Die Schülerin oder der Schüler kann die Prüfung in einem separaten Raum ablegen. Schriftliche statt mündliche Prüfung oder umgekehrt. Differenzierte, aber gleichwertige Aufgabenstellung.

In der 2. Klasse führen die Klassen-, Fach- und Förderlehrpersonen eine umfassendere Standortbestimmung durch, die sogenannte Entwicklungsbeobachtung. Sie erfasst den Entwicklungs- und Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers und ermöglicht, einen eventuellen Förderbedarf festzustellen und unterstützende Massnahmen zu vereinbaren. Der Schwerpunkt liegt auf Grob- und Feinmotorik, Wahrnehmung, Konfliktverhalten, Sprachentwicklung und Zahlenverständnis. Die Ergebnisse werden mit den Eltern besprochen.

Team

Manuela Biesantz

Heileurythmistin

Marion Dürr

Förderlehrperson

Rebekka Duttle

Förderlehrperson

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